04. Datenverarbeitung in Drittländern

Sofern wir Daten in einem Drittland (d.h., außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)) verarbeiten oder die Verarbeitung im Rahmen der Inanspruchnahme von Diensten Dritter oder der Offenlegung bzw. Übermittlung von Daten an andere Personen, Stellen oder Unternehmen stattfindet, erfolgt dies nur im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben.

Vorbehaltlich ausdrücklicher Einwilligung oder vertraglich oder gesetzlich erforderlicher Übermittlung verarbeiten oder lassen wir die Daten nur in Drittländern mit einem anerkannten Datenschutzniveau, zu denen die unter dem "Privacy-Shield" zertifizierten US-Verarbeiter gehören, oder auf Grundlage besonderer Garantien, wie z.B. vertraglicher Verpflichtung durch sogenannte Standardschutzklauseln der EU-Kommission, des Vorliegens von Zertifizierungen oder verbindlicher interner Datenschutzvorschriften, verarbeiten (Art. 44 bis 49 DSGVO, Informationsseite der EU-Kommission: https://ec.europa.eu/info/law/law-topic/data-protection/international-dimension-data-protection_de ).

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